Am 1. Februar 1933, löste Reichspräsident Paul von Hindenburg den Reichstag mit einer Verordnung den Reichstag auf: „Nachdem sich die Bildung einer arbeitsfähigen Mehrheit als nicht möglich herausgestellt hat, löse ich auf Grund des Artikels 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf, damit das deutsche Volk durch Wahl eines neuen Reichstags zu der neugebildeten Regierung des nationalen Zusammenschlusses Stellung nimmt.“ (Verordnung des Reichspräsidenten zur Auflösung des Reichstags vom 1. 2. 1933) Weiterlesen