Mit seiner „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ sorgte Hindenburg am 4. Februar 1933 dafür, dass Hitler und seine Gefolgsleute mehr und mehr an Macht und Einfluss gewinnen. Wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung werden eingeschränkt, das gilt besonders für die Versammlungs- und die Pressefreiheit. Das hieß konkret, Versammlungen konnten zum Beispiel aufgelöst werden, „wenn in ihnen Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht“ (§ 2 (2)) wurden.
Für Printmedien galt unter anderem
„Druckschriften, deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefährden, können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden“ (§ 7 (1))
Zuständig war in beiden Fällen das Innenministerium, das in den Händen des NSDAP-Vertreters Wilhelm Frick lag. Er war also ab dem 4. 2. zuständig dafür, ob eine Versammlung und eine Veröffentlichung erlaubt war oder nicht.
In meinem Roman bekommt das Gerhard, der Freund meiner Protagonistin zu spüren. Er wollte eine Gewerkschaftsveranstaltung besuchen, die aufgelöst wurde.