Am 1. Februar 1933, löste Reichspräsident Paul von Hindenburg den Reichstag mit einer Verordnung den Reichstag auf: „Nachdem sich die Bildung einer arbeitsfähigen Mehrheit als nicht möglich herausgestellt hat, löse ich auf Grund des Artikels 25 der Reichsverfassung den Reichstag auf, damit das deutsche Volk durch Wahl eines neuen Reichstags zu der neugebildeten Regierung des nationalen Zusammenschlusses Stellung nimmt.“ (Verordnung des Reichspräsidenten zur Auflösung des Reichstags vom 1. 2. 1933) Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Hintergründe
Erste Einschränkung der Grundrechte
Mit seiner „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ sorgte Hindenburg am 4. Februar 1933 dafür, dass Hitler und seine Gefolgsleute mehr und mehr an Macht und Einfluss gewinnen. Wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung werden eingeschränkt, das gilt besonders für die Versammlungs- und die Pressefreiheit. Das hieß konkret, Versammlungen konnten zum Beispiel aufgelöst werden, „wenn in ihnen Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht“ (§ 2 (2)) wurden. Weiterlesen
27.02.1933 Reichstagsbrand
„Der Reichstag brennt!“, lautet der erste Satz von Kapitel 10. In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 wurde der Reichstag in Brand gesetzt. Klar ist, dass es Brandstiftung war, unklar ist, aus welcher Ecke der oder die Brandstifter kamen. Es wurde ein niederländischer Anarchist festgenommen, der sagte, er wäre ein Einzeltäter. Die Nationalsozialisten nutzten den Umstand, um die Freiheiten der Bürger weiter einzuschränken und die Kommunisten zu verfolgen. Mit der Reichstagsbrandverordnung wurde die Grundlage geschaffen, politisch ungeliebte Menschen und Gruppen zu verhaften und in Lager zu stecken. In Münster wurden 16 Mitglieder der KPD, darunter auch die beiden Stadtverordneten, verhaftet.